A u f b a u k u r s   R a d i o a k t i v s t o f f e

 

Die Schulung vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss,

um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften für

Fahrzeugführer, die radioaktive Stoffe befördern, wahrnehmen zu können.

 

Er dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der

ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR.

 

Eine gültige ADR Bescheinigung mit min. Basiskurs ist Grundvoraussetzung.

 

Schulungsdauer:

1 Tag

(8 UE + 1 UE Prüfung)

 

Schulungsinhalt:
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation

Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

 

Zeugnis / Gültigkeit:

Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig.

Vor Ablauf der 5 Jahre muss eine Fortbildungsschulung besucht werden,

die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle der IHK endet.