F o r t b i l d u n g s k u r s

 

Der Lehrgang vertieft Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss,

um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen

Vorschriften wahrnehmen zu können.

 

Die Teilnahme an einer Fortbildungsschulung ist für Fahrzeugführer vorgeschrieben,

deren noch gültige ADR-Bescheinigung verlängert werden soll.

 

Schulungsdauer:

1,5 Tage

(12 UE + 1 UE Prüfung)

 

Schulungsinhalt:
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation

Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

 

Zeugnis / Gültigkeit:

Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der

ADR-Bescheinigung ohne Zeitverlust besucht werden.

Nach bestandener Erfolgskontrolle durch die IHK

ist die ADR-Bescheinigung für

weitere 5 Jahre gültig.